Baum- und Strauchschnittabfuhr
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Datum
4. November 2026
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Zeit
7:00
Der Baubetriebshof bittet darum, das Schnittgut mit Naturfaserschnur zusammenzufassen und gut sichtbar an den Fahrbahnrand zu legen.
Die maximale Bündellänge von höchstens 1,20 Meter sollte nicht überschritten werden.
Zum Strauchschnitt gehören ausschließlich Äste, die einen Durchmesser von zwölf Zentimetern nicht übersteigen.
Andere Gartenabfälle wie Laub, Staudenschnitt und Wurzelwerk werden nicht abgefahren.
Ein Abtransport ist zudem nur für eine Menge von maximal 1,5 Kubikmetern Schnittgut pro Grundstück möglich.